Die dritte Säule

Die dritte Säule in der Schweiz ist ein entscheidender Pfeiler des Altersvorsorgesystems. Sie ermöglicht den Einwohnern, individuell für die Zukunft vorzusorgen. In Form der Säule 3a und 3b bietet sie unterschiedliche Optionen: Die 3a erlaubt steuerbegünstigtes Sparen für die Altersvorsorge, während die 3b mehr Flexibilität bei der Verwendung der angesparten Gelder bietet. Diese private Vorsorge ergänzt die staatliche und berufliche Vorsorge und erlaubt es den Menschen, aktiv ihre finanzielle Zukunft zu gestalten. Bei Vorsorge und KMU stehen ich Ihnen bei der optimalen Nutzung der Dritten Säule mit Fachwissen und Beratung zur Seite.

Zweck der 3. Säule

Wenn Sie Ihre Altersvorsorge in der ersten und zweiten Säule gezielt erweitern möchten, um sicherzustellen, dass Sie nach dem Eintritt in den Ruhestand über zusätzliches finanzielles Polster verfügen, sollten Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, eine dritte Säule (auch als Lebensversicherung bekannt) in Anspruch zu nehmen. Innerhalb der dritten Säule gibt es zwei Hauptkategorien: die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) und die ungebundene Selbstvorsorge (Säule 3b).

Die Säule 3a ermöglicht es Ihnen, unter Berücksichtigung steuerlicher Vorteile systematisch Geld für die Zukunft anzusparen, während die Säule 3b Ihnen mehr Flexibilität hinsichtlich der Anlagemöglichkeiten bietet.

Die bewusste Auswahl zwischen diesen beiden Optionen kann erheblich dazu beitragen, Ihre individuellen finanziellen Ziele für den Ruhestand zu erreichen.

Einzahlung

In die Säule 3a können Sie jedes Jahr einen maximalen Betrag einzahlen. Für Angestellte beträgt dieser Höchstbetrag im Jahr 2023 7’056 Franken. Selbstständige ohne Zugehörigkeit zur zweiten Säule können bis zu zwanzig Prozent ihres Einkommens und maximal 35’280 Franken einzahlen.

Für die Säule 3b gibt es keine jährlichen Obergrenzen.

Wenn Sie sich für die Säule 3a entscheiden, profitieren Sie von Steuervorteilen: Sie können die eingezahlten Beträge in Ihrer jährlichen Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Angestellte können den Maximalbetrag für das laufende Steuerjahr abziehen (Betrag 2023: 7’056 Franken).

Bei der Auszahlung des Guthabens aus der Säule 3a wird der Betrag separat und zu einem reduzierten Steuersatz im Vergleich zum übrigen Einkommen besteuert.

Die Säule 3b wird während ihrer Laufzeit als Vermögen versteuert. Bei der Auszahlung fallen keine zusätzlichen Steuern an.

Auszahlung

Normalerweise können Sie Ihr Geld aus der Säule 3 zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung oder fünf Jahre vor dem regulären Rentenalter abrufen.

Weitere Gründe für eine vorzeitige Auszahlung könnten sein:

  • Wenn Sie planen, Wohneigentum zu erwerben oder zu bauen.
  • Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen.
  • Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten.
  • Wenn Sie sich einer neuen selbstständigen Tätigkeit widmen möchten.
  • Wenn Sie zusätzliche Beitragsjahre bei einer Pensionskasse der zweiten Säule erwerben möchten.
  • Wenn Sie eine Vollrente der Invalidenversicherung (IV) erhalten und das Invalidenrisiko nicht versichert ist.

Wenn Sie sich entscheiden, über das reguläre Rentenalter hinauszuarbeiten, können Sie weiterhin Beiträge einzahlen und den Bezug um bis zu fünf Jahre aufschieben.

Bei einem Auszahlungsantrag müssen Sie das gesamte Guthaben auf einmal auszahlen lassen.

Der Bezug von Guthaben aus der Säule 3b ist nicht an bestimmte Bedingungen gebunden und kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen.