Die passende Versicherung

Versicherungen sind von unschätzbarem Wert für Schweizer KMUs. In einem wettbewerbsintensiven Geschäftsumfeld bieten massgeschneiderte Optionen wie Haftpflicht-, Betriebsunterbrechungs- und Sachversicherungen Schutz für spezifische Geschäftsaspekte. Dabei spielt eine gründliche Risikoanalyse eine entscheidende Rolle, um nicht nur Stabilität und Kontinuität zu gewährleisten, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner zu stärken. Denn durch klug gewählte Versicherungslösungen zeigen Sie Ihr Engagement für die Absicherung Ihres Unternehmens und legen den Grundstein für nachhaltigen Erfolg.

Unfallversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung deckt höchstens 80% des letzten Gehalts ab, bis zur Obergrenze des UVG-Maximums von CHF 148’200 (Stand 01.01.2019). Wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt, besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschliessen.

Alle Arbeitnehmer sind gegen Berufsunfälle (BU) versichert, während Nichtberufsunfälle (NBU) nur von Personen abgedeckt werden, die mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten.

Personen, die vorübergehend oder dauerhaft aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausscheiden, haben die Option, die Nichtberufsunfallversicherung für maximal 6 Monate durch den Abschluss einer Abredeversicherung zu verlängern.

  • Ambulante Heilbehandlung: Ein Verkäufer hat sich die Hand gebrochen und muss nun einen Gips tragen.
  • Allgemeiner Krankenhausaufenthalt: Ein Angestellter hat sich beim Skifahren das Bein gebrochen.
  • Kosten für Reise, Transport und Rettung: Ein Angestellter hat auf dem Weg zu einem Termin im Ausland einen Unfall erlitten.
  • 80% Krankentagegeld ab dem dritten Tag. Bis zur Höchstgrenze des UVG: Ein Angestellter fällt nach einem Autounfall für längere Zeit aus.
  • Invaliden- und Hinterbliebenenrenten: Ein Angestellter verunglückt auf dem Weg zur Arbeit und hinterlässt eine Familie.
  • Entschädigung für Integritäts- und Hilflosigkeit: Ein Angestellter erleidet nach einem Sturz eine dauerhafte Beeinträchtigung.
 

Unfallzusatz­­versicherung

Ein Mitarbeiter hat während seines Urlaubs einen Unfall erlitten und muss zur medizinischen Behandlung in die Schweiz zurückgebracht werden. Ein anderer Mitarbeiter verdient über dem UVG-Maximum. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen soliden, jedoch begrenzten Schutz. Es ist ratsam, die obligatorische Unfallversicherung durch unsere UVG-Zusatzversicherung zu ergänzen. Mit einer Unfallzusatzversicherung können Sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erweitern.

  • Weltweite Abdeckung für Krankenhausaufenthalte.
  • Krankentagegeld ab dem ersten Tag verfügbar, auch für Einkommen über der aktuellen UVG-Obergrenze.
  • Zusätzliches Kapital für Invalidität und den Todesfall zur Ergänzung der UVG-Rentenleistungen.
  • Übernahme von Leistungseinschränkungen im Falle von grober Fahrlässigkeit und riskanten Aktivitäten.
  • Schäden an den Zähnen, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind.

Krankentaggeld­­versicherung

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, stellt dies für das Unternehmen eine Herausforderung dar. Eine Krankentaggeldversicherung, auch als Lohnausfallversicherung bekannt, schützt das Unternehmen davor, zusätzlich zu dem Verlust an Arbeitskraft auch noch finanzielle Belastungen tragen zu müssen. Nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist erhalten Sie als Arbeitgeber die versicherten Krankentaggeldleistungen, um die Lohnzahlungen fortsetzen zu können. Dies geschieht normalerweise für einen Zeitraum von bis zu 730 Tagen.

  • Sie als Arbeitgeber bestimmen, in welcher Höhe die Krankentaggelder ausbezahlt werden sollen. Sie können zwischen 80, 90 oder 100 % des zuletzt ausbezahlten Lohnes wählen. Die Wartefrist kann von Ihnen bestimmt werden, zum Beispiel 7, 14, 30 oder 60 Tage. Je länger die Wartefrist umso tiefer ist meistens die Jahresprämie.

Pensionskasse

BVG-Pflicht

Arbeitnehmer, die älter als 17 Jahre sind und einen AHV-pflichtigen Jahreslohn über der festgelegten Eintrittsschwelle von CHF 22’050 verdienen (Stand: 2023), sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich für die berufliche Vorsorge im Falle von Tod und Invalidität zu versichern. Nach ihrem 24. Geburtstag beginnen sie ausserdem damit, in die Pensionskasse für ihre Altersvorsorge einzuzahlen.

Risikoversicherung

Arbeitnehmer, die in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert sind, sind in der zweiten Säule obligatorisch für die Risiken Invalidität und Tod versichert. Zur beruflichen Vorsorge gehören auch die Unfallversicherung (UVG) und die optional abschliessbare Krankentaggeldversicherung (KTG).

Beiträge nach Alter

25 bis 34 Jahre:  7 Prozent

35 bis 44 Jahre:  10 Prozent

45 bis 54 Jahre:  15 Prozent

55 bis 64 Jahre:  18 Prozent

Betriebshaftpflicht­­versicherung

Es besteht immer die Möglichkeit, dass während des täglichen Geschäftsbetriebs Personen oder Sachen Schaden erleiden, was zu Schadenersatzansprüchen führen kann. Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor solchen Ansprüchen und ist daher für Unternehmen jeglicher Grösse unerlässlich. In einem Schadensfall kann dies nicht selten die Existenz des Unternehmens erheblich gefährden.

Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen. In den Schutz eingeschlossen sind alle Mitarbeiter, sämtliche Vertreter und Hilfspersonen des Unternehmens.

Betriebsversicherung

Eine Sachversicherung für Unternehmen bietet Schutz für Ihr Eigentum, einschliesslich Waren, Möbel, Maschinen und Dritteigentum. Darüber hinaus können Sie auch Ertragsausfälle und zusätzliche Kosten im Falle einer Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Ereignisses absichern. Darüber hinaus können spezielle Gegenstände und Aufwendungen wie Mitarbeiterpersönliche Gegenstände, Aufräumungskosten, Kosten für die Änderung von Schlössern oder die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen versichert werden.

Welche Risiken sind in der Sachversicherung gedeckt?

  • Feuerschäden durch Brand, Rauch, Blitz oder Explosion. Dazu gehören auch Seng- und Hitzeschäden sowie Schäden durch Nutzfeuer.
  • Elementarereignisse wie Hagel, Sturm oder Hochwasser
  • Schäden durch Erdbeben
  • Wasserschäden
  • Einbruch und Raub
  • Bruch an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen. Versichert sind auch Lavabos und Toiletten.
  • Zusätzliche Gefahren wie Schäden durch Vandalismus oder Gebäudeeinsturz
  • Hygieneschäden wie etwa bei einem Salmonellenbefall von Lebensmitteln
  • Tierunfall

Betriebsrechtsschutz

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gewährleistet, dass Sie in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht auf sich allein gestellt sind. Diese Versicherung bietet Ihnen rechtliche Beratung und trägt die Kosten für einen Anwalt und die Prozessführung.

Im Unterschied zu einer privaten Rechtsschutzversicherung schützt eine Betriebsrechtsschutzversicherung Ihr Geschäft. Wenn es zu Konflikten innerhalb Ihres Unternehmens oder zu Streitigkeiten mit anderen Firmen, Kunden oder Lieferanten kommt, steht Ihnen die Betriebsrechtsschutzversicherung zur Seite.

Überblick über die Versicherungen pro Unternehmensform

VersicherungEinzelunternehmenKollektivgesellschaftGmbHAG
AHV, IVObligatorischObligatorischObligatorischObligatorisch
ALV Arbeitslosen-versicherungNicht versicherbarNicht versicherbarObligatorischObligatorisch
FamilienzulagenObligatorisch (seit dem 01.01.2013)ObligatorischObligatorischObligatorisch
EOObligatorischObligatorischObligatorischObligatorisch
UVG: Berufsunfälle (BU)Für Personal obligatorisch - Inhaber kann sich privat (Kranken-versicherung) oder über die Firma versichernFür Personal obligatorisch - Inhaber kann sich privat (Kranken-versicherung) oder über die Firma versichernObligatorischObligatorisch
UVG: Nichtberufsunfälle (NBU)Für Personal obligatorisch ab 8h Arbeit pro Woche - Inhaber kann sich privat (Kranken-versicherung) oder über die Firma versichernFür Personal obligatorisch ab 8h Arbeit pro Woche - Inhaber kann sich privat (Kranken-versicherung) oder über die Firma versichernObligatorisch - ab 8h Arbeit pro WocheObligatorisch - ab 8h Arbeit pro Woche
Berufliche Vorsorge (BVG)Freiwillig - obligatorisch nur für Personal ab einem Jahreslohn von CHF 21'330Freiwillig - obligatorisch nur für Personal ab einem Jahreslohn von CHF 21'330Obligatorisch - ab einem Jahreslohn von CHF 21'330Obligatorisch - ab einem Jahreslohn von CHF 21'330
Kranken-taggeld (KTG)FreiwilligFreiwilligFreiwilligFreiwillig
BerufshaftpflichtFür gewisse Branchen obligatorisch (z.B. Garagen-betriebe)Für gewisse Branchen obligatorisch (z.B. Garagen-betriebe)Für gewisse Branchen obligatorisch (z.B. Garagen-betriebe)Für gewisse Branchen obligatorisch (z.B. Garagen-betriebe)
BetriebshaftpflichtFreiwilligFreiwilligFreiwilligFreiwillig
GebäudehaftpflichtFreiwilligFreiwilligFreiwilligFreiwillig
GebäudeversicherungFür Gebäude-eigentümer ist die Feuer- und Elementar-versicherung obligatorischFür Gebäude-eigentümer ist die Feuer- und Elementar-versicherung obligatorischFür Gebäude-eigentümer ist die Feuer- und Elementar-versicherung obligatorischFür Gebäude-eigentümer ist die Feuer- und Elementar-versicherung obligatorisch
FahrhabeversicherungFreiwilligFreiwilligFreiwilligFreiwillig
Motorfahrzeug-versicherungMotorfahrzeug-haftpflicht obligatorisch - Kasko freiwilligMotorfahrzeug-haftpflicht obligatorisch - Kasko freiwilligMotorfahrzeug-haftpflicht obligatorisch - Kasko freiwilligMotorfahrzeug-haftpflicht obligatorisch - Kasko freiwillig
Technische Versicherungen (EDV, ATA (Allg. Tech. Anlagen), Maschinen, Maschinenkasko)FreiwilligFreiwilligFreiwilligFreiwillig
Betriebsunterbruch-versicherungFreiwilligFreiwilligFreiwilligFreiwillig
TransportversicherungFreiwilligFreiwilligFreiwilligFreiwillig
MontageversicherungFreiwilligFreiwilligFreiwilligFreiwillig
ReiseversicherungFreiwilligFreiwilligFreiwilligFreiwillig
Rechtsschutz-versicherungFreiwilligFreiwilligFreiwilligFreiwillig
Organhaftpflicht-versicherungFreiwilligFreiwilligFreiwilligFreiwillig

Quelle: kmu.admin.ch