Unternehmensform

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist entscheidend für schweizerische Gründer und Geschäftsleute. Einzelfirmen, GmbHs und Aktiengesellschaften haben eigene rechtliche, steuerliche und finanzielle Auswirkungen. Diese Entscheidung betrifft Haftung, Besteuerung und Flexibilität und sollte sorgfältig unter Berücksichtigung der individuellen Geschäftsziele getroffen werden. Unsere Experten bei Vorsorge und KMU unterstützen Sie dabei, die richtige Unternehmensform zu wählen, die Ihrem langfristigen Erfolg dient und auf einer soliden rechtlichen und finanziellen Grundlage basiert.

Welche Unternehmensform bringt welche Eigenschaften mit sich?

Die Entscheidung für die passende Unternehmensform bildet das Herzstück jeder Geschäftsgründung und -entwicklung. Jede Unternehmensform bringt einzigartige Merkmale und Eigenschaften mit sich, die erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Struktur, die Haftung, die Steuerbelastung und die betriebliche Flexibilität haben können.

  • Die Einzelfirma ist eine geeignete Unternehmensform für Einzelpersonen, insbesondere für Berufe wie Handwerker (z.B., Maler oder Schreiner), bei denen der Erfolg stark von der Person des Inhabers abhängt.
  • Die Gründung einer Einzelfirma erfordert nur geringen Aufwand und erfordert beispielsweise kein Mindestkapital. Ein Eintrag im Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 erforderlich.
  • Eine herausfordernde Eigenschaft dieser Unternehmensform ist das hohe persönliche Risiko, da der Unternehmer mit seinem privaten Vermögen für die Schulden der Firma haftet.
  • Der Firmenname muss den Nachnamen des Gründers enthalten, beispielsweise «Schreinerei Müller».
  • Eine Beteiligung von anderen Personen ist in dieser Form nicht möglich.
  • Grundsätzlich ist erst ab einem Jahresumsatz von über CHF 500’000 die doppelte Buchführung verpflichtend.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine Einzelfirma jederzeit in eine Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln. 
  • Kapitalgesellschaften: Als Gründer oder Inhaber haften Sie ähnlich wie bei einer AG nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, sondern lediglich mit dem eingezahlten Gesellschaftskapital.
  • Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von CHF 20’000 erforderlich.
  • Der Name der Firma muss die Rechtsform «GmbH» enthalten, zum Beispiel «Schreinerei Amstutz GmbH».
  • Für Kapitalgesellschaften gelten vergleichbare Anforderungen wie für AGs: Dies beinhaltet die Eintragung ins Handelsregister, die Abhaltung einer jährlichen Gesellschafterversammlung und die Prüfung durch eine Revisionsstelle.
  • In Kapitalgesellschaften ist eine Beteiligung möglich, die in Form von Stammanteilen erfolgt.
  • Die GmbH wird als juristische Person betrachtet, weshalb sie ebenfalls der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegt.
  • Niedrigeres finanzielles Risiko: Nur das Vermögen der Gesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Im Falle eines Konkurses geht höchstens das eingezahlte Aktienkapital verloren.
  • Hohe Kapitalanforderungen: Für die Gründung einer AG ist ein Mindestkapital von mindestens CHF 100’000 erforderlich.
  • Der Firmenname einer Aktiengesellschaft kann frei gewählt werden, einschliesslich fantasievoller Namen wie beispielsweise «Mister Super Schreiner».
  • Aktiengesellschaften unterliegen verschiedenen Vorschriften, darunter die Pflicht zur Einsetzung eines Verwaltungsrats als oberstes Organ und die Verpflichtung zur Prüfung der Buchführung (ab 10 Vollzeitstellen) durch eine Revisionsgesellschaft.
  • Die Beteiligung an Aktiengesellschaften erfolgt in Form von Aktien.